Für Betreuungspersonen in der 24-Stunden-Betreuung genügt ab sofort die Eidesstattliche Erklärung bei der Gewerbeanmeldung . Ein Strafregisterauszug vom Herkunftsland ist nicht mehr notwendig. Mit CareOrganise haben Agenturen der 24-Stunden-Betreuung auch die zur Gewerbeanmeldung automatisch zur Verfügung.